zur Therapie mitnehmen

Benötigt wird

  • Verordnungsschein vom Arzt
    Bitte, erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrem Krankenkassenträger, ob die Verordnung bewilligt werden muss (BVAEB, Kfa) Patienten der ÖGK sind von der Bewilligung bis 30.6.2025 befreit. Patienten der SVS müssen die Verordnung vor Therapiebeginn bewilligen lassen.
  • Befunde: Vorhandene Röntgenbilder, MR-, CT-Befunde, Arztbrief, Operationsbericht, …
  • Großes Handtuch
  • Bequeme Kleidung
  • Eventuell Hausschuhe:
    Bitte, im Warteraum der Praxis die Straßenschuhe ausziehen