Rückvergütung von der Krankenkasse
Bitte, erkundigen Sie sich, vor Therapiebeginn, ebenfalls um den aktuellen Rückvergütungs-Tarif Ihrer Krankenkasse. Danke!
Bei Ihrer letzten Therapie erhalten Sie meine Honorarnote über die Gesamttherapiekosten. Diese reichen Sie gemeinsam mit Ihrer Verordnung und Ihrer Zahlungsbestätigung (wenn bis zur letzten Therapieeinheit noch nicht bezahlt wurde), bei Ihrer zuständigen Krankenkasse ein, um den jeweiligen Kassentarif rückerstattet zu bekommen.
Alle Unterlagen sind in der Originalform abzugeben. Kopien werden nicht anerkannt. Mittels Bürgerkarte oder Handysignatur können die Unterlagen auch online übermittelt werden.
Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig von Ihrer Krankenkasse. Bitte, informieren Sie sich gleich beim Bewilligen über die Höhe der Rückerstattung.
Von den Krankenkassen werden folgende Beträge refundiert:
Stand vom März 2024 (ohne Gewähr)
Kassa
|
Bewilligungen
|
Hausbesuch |
30' HG |
45' HG |
30' Lym |
45' Lym |
KFA
|
ja |
23,00
|
23,00
|
34,51
|
20,43 |
34,51
|
BVAEB |
nein
|
32,46
|
36,93 |
55,39
|
32,62
|
48,92
|
SVS
|
ja |
28,77
|
32,50 |
48,75 |
29,37 |
44,05 |
ÖGK |
nein |
29,54 |
29,54 |
44,33 |
14,20 |
21,30 |