Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
Ab 25.05.2018 gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Dadurch wird der Schutz und die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten noch mehr erhöht.
Die Vorschrift bezieht sich auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, dazu gehören neben Datenfeldern in diversen Ordinations- Softwar-Lösungen auch Excel- und Word-Dateien, E-Mails, Fotos, Videos ets, gleichgültig wo diese gespeichert sind, also sowohl auf der Ordinations-EDV als auch anderen Geräten wie Handys, USB-Sticks oder Cloud-Speichern.
Die Vorschrift umfasst auch für kleinere Unternehmen die Verpflichtung, für sensible Daten ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen und unter anderem zu beschreiben, welche Kategorie von Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, bzw wie sie gelöscht werden.
Hier kurz zusammengefasst, die wichtigsten Punkte der Datenschutz-Grundverordnung, die Sie betreffen:
Wollen Sie genaue Auskunft können Sie folgende Gesetze einsehen: (Stand 25.5.2018)
- Bestimmungen über die freiberufliche/selbständige Ausübung des Berufes im Bereich des Gesundheitswesens (§§ 5 und 36 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz BGBL I Nr. 108/1997
- §§ 1 und 11 Physiotherapiegesetz, BGBL Nr. 361/1990
1 - Aufbewahrung der Daten:
Die Daten der Patienten sind, sofern gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Weiters ist es zulässig, alle Daten bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden, aufzubewahren.
Personenbezogene Daten laut Datenschutz, die von Ihnen gespeicherte werden, sind:
- Name
- Anschrift
- Telefonnummer
- Sozialversicherungsnummer
Gesundheitsdaten die von Ihnen gespeichert werden, sind:
- Diagnose
- Verordnung
- Dokumentation der Anamnese, des Behandlungsablaufes, eventuelle Kopien von Befunden
- Honorare
- Wenn vorhanden: erstellte Physiotherapeutische Befunde
2 - Grundlage auf der freiberufliche Physiotherapeuten personenbezogene Gesundheitsdaten verwenden/verarbeiten dürfen:
Die berufsrechtliche Verpflichtung zur Verwendung von Gesundheitsdaten der PatientInnen im Zusammenhang mit der Berufsausübung und deren deren Flankierung durch die berufsrechtliche Schweigepflicht sind die Grundlage für die Zulässigkeit der Verwendung von Gesundheitsdaten durch PhysiotherpeutInnen.
3 - Einwilligung des Patienten zur Verwendung von Gesundheitsdaten durch freiberufliche Physiotherapeuten:
Es ist keine Einwilligung vom Patienten notwendig. Solange die Datenverwendung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zur Erfüllung berufsrechtlicher Verpflichtungen (Dokumentationspflicht, Auskunftspflicht) oder zur Erfüllung des Behandlungsvertrages erfolgt.
Physiotherapeuten verarbeiten personenbezogene Daten meist in Erfüllung des Behandlungsvertrages oder zur Erfüllung der gesetzlichen Dokumentationspflicht. Eine separate Einwilligung der PatientInnen zur Verarbeitung ist daher nicht erforderlich.
4 - Recht auf Löschung von Daten:
Die gesetzlich geregelte Dokumentationspflicht (§§11a, MTD-Gesetz) verpflichtet zur Aufbewahrung der Daten über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren. Daraus ergibt sich, dass die PatientInnen kein Recht auf „Löschung“ ihrer Daten während der aufrechten Aufbewahrungspflicht von mindestens 10 Jahren ab Abschluss des jüngsten Behandlungsschrittes haben.
5 - Versendung/Übermittlung von Gesundheitsdaten:
Aufgrund der ungesicherten Übertragungsart ist es nicht zulässig, Gesundheitsdaten, die als besonders schutzwürdige Daten gelten (siehe zu Beginn), per einfachem E-Mail zu versenden oder einfach unverschlüsselt in einer klassisch für nicht-sensible Daten kommerziell genutzten Cloud abzulegen.
Gesundheitsdaten dürfen (im Rahmen der Bewilligung) nur per Fax oder per Post versandt werden.
Nachrichten per Whats-App und Facebook sind nicht sicher und dürfen nur vom Patienten an den Therapeuten erfolgen. Damit gibt der Patient seine Daten frei, und erlaubt dem Therapeuten ihm auch so zu antworten.
6 - Informationsrecht, Löschung der Daten des Patienten:
Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck sowie auf Auskunft über diese Daten. Beziehungsweise haben Sie das Recht auf eine schriftliche Bestätigung der Art und Weise der Löschung Ihrer Daten zu erhalten.